Das von der Beschwerdeführerin am 12. Juli 2020 eingereichte Excel erfülle diese Vorgaben nicht. So habe die Beschwerdeführerin in den Tabellenblättern der Monate März und Mai in der Spalte G jeweils nicht die Betreuungstage des ganzen Monats erfasst, sondern nur für den Zeitraum, in dem Ausfallentschädigungen finanziert worden seien (17. März bis 31. März 2020 resp. 1. Mai bis 16. Mai 2020). Zudem habe sie in der Spalte H nicht die Vollkosten für den jeweiligen Monat angegeben, sondern im März und Mai nur die Kosten für den gekürzten Zeitraum.