Zudem werde anhand eines Beispiels im Excel verdeutlicht, wie das Formular auszufüllen sei. Die Institutionen müssten demnach für jedes Kind, für das eine Rückerstattung beantragt werde, für die Monate März, April, Mai und Juni in der Spalte G alle vertraglich vereinbarten Betreuungstage des entsprechenden Monats erfassen. Dazu müssten in der Spalte H die monatlichen Vollkosten der Betreuung für das entsprechende Kind angegeben werden. Das von der Beschwerdeführerin am 12. Juli 2020 eingereichte Excel erfülle diese Vorgaben nicht.