«Die Betreuungsgebühren für die corona-abwesenden Tage werden wie folgt berechnet: Auf Basis der vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat und den dafür in Rechnung gestellten Kosten, wird eine durchschnittliche Betreuungsgebühr pro Tag ermittelt. Dieser Wert wird mit dem Total der nicht angebotenen Tage bzw. dem Total der corona-abwesenden Betreuungstage multipliziert. »