4.2 Die Beschwerdeführerin beantragt in ihrer Beschwerde, ihr sei der gesamte Elternbetrag von CHF 11'971.80 zu gewähren und nicht nur ein Betrag von CHF 9'852.05. Sie führt aus, sie habe in ihrem ersten Gesuch vom 12. Juli 2020 (Excel-Liste) in der Spalte «Vertraglich vereinbarte Betreuungstage» und in der Spalte «Kosten für die vereinbarten Betreuungstage» nur die effektiven Tage berechnet und nicht den vollen Monat (1 Tag = CHF 52.20). Sie verstehe nicht, weshalb auch die ganzen Monate März und Mai berechnet würden, da ja ab 1. März 2020 bis 16. März und ab 7. Mai 2020 die Kita normal geöffnet gewesen sei.