Zur Berechnung der Ausfallentschädigung werde dieser Betrag (CHF 3'833.10) vom Total der entgangenen Elternbeiträge gemäss Excel-Dokument (CHF 9'852.05) abgezogen. Die Vorinstanz habe der Beschwerdeführerin im Sinne einer Vorfinanzierung im Kontext der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bereits CHF 11'968.55 überwiesen. Aus der der Beschwerdeführerin effektiv zustehenden Ausfallsentschädigung und der Vorausfinanzierung ergebe sich ein Saldo von CHF 5'949.60 zu Gunsten der Vorinstanz.