In ihrem Gesuch nenne die Beschwerdeführerin einen Betrag von CHF 5'289.10 als voraussichtliche Kurzarbeitsentschädigung respektive CHF 184.90 als voraussichtliche Corona- Erwerbsersatzentschädigung. Gemäss dem Schreiben der Beschwerdeführerin vom 8. Dezember 2020 seien schliesslich insgesamt CHF 3'833.10 an sie geleistet worden. Zur Berechnung der Ausfallentschädigung werde dieser Betrag (CHF 3'833.10) vom Total der entgangenen Elternbeiträge gemäss Excel-Dokument (CHF 9'852.05) abgezogen.