Coronavirus im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung zur Anwendung kommen.10 Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung sind Kindertagesstätten, Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung und Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien; Kindertagesstätten wiederum werden definiert als Institutionen, die Kinder im Vorschulalter betreuen.11 Die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung sieht als Unterstützungsmassnahmen Ausfallentschädigungen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung vor.12 Institutionen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, erhalten keine Ent-