Die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung hat zum Ziel, die durch die Bekämpfung des Coronavirus im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, eine nachhaltige Schädigung der Institutionen zu verhindern und so zum Erhalt des Betreuungsangebots beizutragen.8 Die Massnahmen nach dieser Verordnung ergänzen diejenigen der Kantone und Gemeinden im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung.9 Sie kommen nur so weit zum Tragen, als nicht bereits andere Massnahmen des Bundes in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Bekämpfung des