6. Gegen die Verfügung vom 16. Dezember 2020 hat die Beschwerdeführerin am 4. Januar 2021 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Sie beantragt sinngemäss, die Schlussabrechnung bzw. die angefochtene Verfügung sei dahingehend zu ändern, als dass die Ausfallentschädigung auf CHF 11'971.80 und nicht CHF 9'852.05 festzusetzen sei.