1. Im Frühjahr 2020 baten das Amt für Integration und Soziales (AIS, fortan: Vorinstanz) und das Kantonale Jugendamt (KJA) Eltern, die Kinder in einer Institution der familienergänzenden Kinderbetreuung betreuen liessen, in einem Schreiben, ihre Kinder wenn möglich privat zu betreuen. Gleichzeitig wurden die Eltern gebeten, die Rechnungen weiterhin zu bezahlen, auch wenn sie ihre Kinder privat betreuen.1 2. Bei der Spielgruppe B.___ handelt es sich um eine Einzelfirma, deren alleinige Inhaberin und Geschäftsführerin A.___ (fortan: Beschwerdeführerin) ist.2 Als private Institution der familienergänzenden Kinderbetreuung ist sie berechtigt, Finanzhilfe zu beantragen.