1. Die Beschwerde vom 1. März 2021 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 3. Die Kosten des Gutachtens gehen zu Lasten des Kantons Bern. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Rechtsanwalt B.___, z. Hd. des Beschwerdeführers, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Kurier Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion