Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine angemessene Betreuung von C.___ noch mehr als die bereits überdurchschnittlich hohen anerkannten Kosten verursacht. Mit dem gewährten Tagestarif von CHF 274.40 hat die Vorinstanz ihr Ermessen ausgeschöpft und einen hohen, jedoch dem Einzelfall angemessenen Tagestarif gesprochen.