Aus dem Arztbericht vom 26. August 2020 geht somit hervor, dass die Unterbringung für C.___ einen sehr hohen Nutzen bringt, was mit einem beträchtlichen Betreuungsaufwand verbunden ist. Ob dieser Nutzen für C.___ zu Beginn mit einem erhöhten und dann mit einem sinkenden Betreuungsbedarf einherging oder nicht, lässt sich aus dem Arztbericht nicht entnehmen. Bezüglich dem «beträchtlichen Betreuungsaufwand» ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Stufe 7 (von 10) im zentralen System ohne Weiteres einem beträchtlichen Betreuungsaufwand entspricht.