5.5.1 Gemäss dem vom Beschwerdeführer eingereichten Arztbericht vom 26. August 2020 zeige sich in den Untersuchungen seit dem Eintritt in den privaten Haushalt des Beschwerdeführers, dass die Unterbringung für C.___ in subjektiver aber auch objektiver Hinsicht einen sehr 63 Vgl. Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 20. Dezember 2021 Ziff. 2 und 3