Sachverständige begründet diese Differenz wie folgt: Die Frage der ROES-Einschätzung sei, was eine Person tun würde, wenn keine Unterstützung da wäre. Wenn eine Person etwas könne, aber es aufgrund ihrer psychosozialen Beeinträchtigung nicht ausführen könne, dann sei die Einstufung gleich, wie wenn die Person nicht über diese Fähigkeit verfügen würde. C.___ verfüge über sehr viele Kompetenzen und Ressourcen. Ihre Beeinträchtigung im psychosozialen Bereich würden sie jedoch an der Umsetzung hindern. Die Vorinstitutionen hätten dies in ihren Einschätzungen nicht in vollem Umfang berücksichtigt.