5.4 Zur Beurteilung der Bedürfnisse von C.___ hat die Beschwerdeinstanz mit Zustimmung des Beschwerdeführers und der Vorinstanz ein Sachverständigengutachten im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Bst. g VRPG in Auftrag gegeben. Die beauftragte Sachverständige hat nebst einem Kurzbericht die ROES-Einstufung von C.___ anhand eines Erhebungsbogens für die Einschätzung der Betreuungsund Pflegebedürftigkeit ermittelt.