Was die Normkosten betrifft, sehen weder das aSHG noch die aSHV gesetzlich definierte Normkosten vor. Die Kosten sind somit grundsätzlich unter Berücksichtigung der effektiven Betriebskosten festzusetzen.57 Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur Betriebskosten berücksichtigt werden können, die für eine für C.___ angemessene