Die Auffassung, die Anforderungen an Heime seien gegenüber den Anforderungen an private Haushalte kostenerhöhend und rechtfertigten deshalb höhere Abgeltungen, widerlege die Vorinstanz mit den präsentierten Daten: Bei einer Einstufung auf Stufe 8 werde dem privaten Haushalt und dem Heim G eine identische Abgeltung von rund CHF 342.00 bezahlt. Insgesamt sei somit festzustellen, dass die Qualität der vorliegenden Vergleichsdaten zu keinem stringenten Schluss führe.