Die gewährte Kostenbeteiligung von CHF 139.40/Tag bei einem Tarif von CHF 274.40/Tag für den Aufenthalt von C.___ im privaten Haushalt des Beschwerdeführers erachte sie im Vergleich nach wie vor als angemessen. Die vom Beschwerdeführer ersuchte Kostenbeteiligung von CHF 265/Tag bei einem Tarif von CHF 400/Tag liege deutlich über den Tarifen der privaten Haushalte und der Institutionen. In privaten Haushalten, deren Klientel – wie C.___ – in Stufe 7 eingestuft sei, liege der durchschnittliche Tarif bei CHF 214.75. In Heimen liege der Tarif in der Stufe 7 48 Beschwerdevernehmlassung vom 29. April 2021, Ziff. 2.2