Die Leistungspreise seien mit dem Wechsel der Finanzierung vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu den Kantonen im Jahr 2008 übernommen und mehrheitlich bis heute weitergeführt worden. Mit der Einführung der Subjektfinanzierung, welche per 1. Januar 2024 mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderung (BLG) umgesetzt werde, werde ebenfalls der individuelle Bedarf ermittelt und finanziell erstattet.