Die «E.___» habe eine kantonale Betriebsbewilligung gehabt. Demnach seien höhere Anforderungen an die Betriebsführung gestellt worden. Bei privaten Haushalten seien die Anforderungen zum Erhalt einer Betriebsbewilligung und für die Betriebsführung tiefer. Zudem müssten bei Institutionen mit kantonaler Bewilligung höhere Strukturaufwände (u.a. Verwaltungskosten und Infrastruktur) berücksichtigt werden.