An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass die Institutionen für Menschen mit Behinderungen insgesamt einen höheren Strukturaufwand (z.B. Verwaltungskosten oder Infrastruktur) hätten, der sich auch im Tarif niederschlage. Da dieser Strukturaufwand jedoch nicht einfach aufzuschlüsseln sei, sei vorliegend bei den Kostengutsprachen 2020 und 2021 von einer Berücksichtigung dieser Aufwände abgesehen worden. Dies, obwohl bei privaten Haushalten, die maximal 3 Personen aufnehmen dürften, solche Strukturaufwände nie in relevanter Weise entstehen würden.