Die vereinbarten Leistungspreiseinheiten für Institutionen mit Bewohnenden in verschiedenen ROES- Einstufungen seien somit eine Mischrechnung für alle betreuten Bewohnenden (plus den Strukturaufwand). Bei solchen Institutionen lasse sich von den Leistungspreiseinheiten daher nicht direkt auf den Tarif für die Betreuung und Pflege einer spezifischen Einreihung im zentralen System schliessen.