Damit sollten genau solche Streitigkeiten wie die vorliegende verhindert werden; wenn ein Gesuchsteller mit der zugesicherten Kostenbeteiligung nicht einverstanden sei, könne (nebst der Beschreitung des Rechtsmittelwegs) auch ein anderer Wohnort für die potentiellen Bewohnerinnen und Bewohner gesucht werden, damit kein privater Haushalt über längere Zeit Leistungen zu einem Tarif erbringe, mit dem er nicht einverstanden sei.46