Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, C.___ müsse aufgrund ihrer Beeinträchtigung und ihres herausfordernden Verhaltens zeitweise in einem aufwändigen 1:1-Setting betreut werden. Er habe deshalb um eine Kostenbeteiligung des Kantons von CHF 265.00 pro Tag (bei einem Tarif von CHF 400.00 pro Tag) ersucht, entsprechend seiner Beurteilung eines Betreuungsund Pflegebedarfs auf der Stufe 10 des zentralen Systems.34