Die Prüfung der Unterlagen ergebe, dass die Voraussetzungen zur Kostenbeteiligung grundsätzlich erfüllt seien. Die Unterlagen, die zur Sachverhaltsermittlung erhoben worden seien, hätten jedoch auch aufgezeigt, dass eine Kostenbeteiligung von CHF 265.00/Tag (bei einem Tarif von CHF 400.00/Tag) nicht plausibilisiert werden könne. Die Nachfrage bei früheren Aufenthaltsorten von C.___ habe ergeben, dass der Betreuungs- und Pflegebedarf nicht dem Bedarf von in Stufe 10 des zentralen Systems eingereihten Personen entspreche. Beide früheren Institutionen hätten C.___ bei der ROES-Erhebung respektive im zentralen System unabhängig voneinander übereinstimmend bei Stufe 4 eingereiht.