2.2 Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 29. Januar 2021. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz zu Recht das Gesuch des Beschwerdeführers um Kostenbeteiligung im Umfang von CHF 123.95/Tag abgewiesen hat. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 IFEG10 Die Bundesverfassung sieht vor, dass die Kantone die Eingliederung Invalider fördern, insbesondere durch Beiträge an den Bau und den Betrieb von Institutionen, die dem Wohnen und Arbeiten dienen; die Ziele dieser Eingliederung und die Grundsätze und Kriterien werden durch ein Gesetz festgelegt (Art. 112b Abs. 2 und 3 BV).