15. Mit E-Mail vom 20. November 2021 reichte die Gutachterin eine kurze Stellungnahme zum Unterstützungsaufwand von C.___ sowie die ROES-Einschätzung ein. Mit Instruktionsverfügung vom 22. November 2021 stellte die Beschwerdeinstanz den Verfahrensbeteiligten Stellungnahme und ROES-Einschätzung zu und gab ihnen Gelegenheit, sich dazu zu äussern. 16. Der Beschwerdeführer und die Vorinstanz reichten beide am 20. Dezember 2021 eine Stellungnahme zum erstellten Gutachten ein.