14. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI6 i.V.m. Art. 14a DelDV GSI7). Das ALBA wurde per 1. August 2021 teilweise in das Amt für Integration und Soziales (AIS) überführt (vgl. auch Art. 10 OrV GSI). Ab 1. August 2021 ist daher das AIS die Vorinstanz des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.