11. Mit Instruktionsverfügung vom 27. Mai 2021 wurde dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Art und Weise der Auftragserfüllung (Vornahme der Beurteilung auf der Grundlage von ROES anhand der Erläuterung zur Handhabung, dem Erhebungsbogen für die Einschätzung der Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit von erwachsenen Behinderten im Wohnbereich und den Umschreibungen der im Erhebungsbogen aufgeführten Ressourcen) zu äussern sowie eigene Fragen einzureichen. Zudem wurde verfügt, dass die Kosten des Gutachtens zu Lasten des Kantons Bern gehen. 12. Der Beschwerdeführer reichte am 7. Juni 2021 eine Stellungnahme zum geplanten Gutachten ein.