1. Das Gesuch vom 6. August 2018 um eine Kostenbeteiligung wird, soweit aufgrund der rechtskräftigen Verfü- gungen vom 20. Mai 2020 und 17. Dezember 2020 vorliegend noch strittig, im Umfang von CHF 123.95/Tag abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 1 Vorakten S. 162 2 Vorakten S. 41 f. 3 Vorkaten S. 6