Der bestrittene Betrag von CHF 123.95/Tag bleibe im Rahmen der Gesuchsprüfung weiterhin in Abklärung und werde zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Verfügung entschieden (Ziff. 4). Die Leistungen würden für die Dauer des Aufenthalts oder bis spätestens 31. Dezember 2020 ausgerichtet (Ziff. 5).2 3. Mit ebenfalls in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 17. Dezember 2020 verfügte die Vorinstanz ergänzend eine Kostenbeteiligung von CHF 139.40/Tag ab 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (Ziff. 2).3 4. Mit vorliegend angefochtener Verfügung vom 29. Januar 2021 beurteilte die Vorinstanz den noch strittigen Betrag von CHF 123.95/Tag wie folgt: