11/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.592 nats-Angaben oder es fehlte die Angabe, für welchen Monat beispielsweise die Zahlung auswärtige Verpflegung oder der Einkommensfreibetrag ist. 49 Es ist deshalb verständlich, dass die Zahlungen für den Beschwerdeführer nicht nachvollziehbar waren und den Eindruck hinterliessen, er erhalte nicht die volle ihm zustehende wirtschaftliche Hilfe.