5.8 Das Unterstützungsbudget des Beschwerdeführers ist als Folge des Übergangs der Zuständigkeit in den ersten Monaten aufgrund der genannten Korrekturen unübersichtlich und nur mit gewissem Aufwand und Informationen der Vorinstanz aufzuschlüsseln. Sodann kam es im Unterstützungsbudget bei der Beschreibung von einzelnen Positionen teilweise zu falschen Mo-