Die CHF 1'026.75 wurden zunächst mit den CHF 160.00 für auswärtige Verpflegung sowie dem Einkommensfreibetrag von CHF 100.00 für den Monat Juli verrechnet.44 Übrig blieb ein Betrag von CHF 766.75.45 Der Restbetrag wurde in der Folge vom Budget September bestehend aus den Posten Grundbedarf (CHF 696.00), auswärtige Verpflegung (CHF 160.00) und Einkommensfreibetrag (CHF 100.00)46 abgezogen, weshalb dem Beschwerdeführer im September 2020 lediglich CHF 189.25 ausbezahlt wurde.47