40 Der Einkommensfreibetrag wird jeweils erst nachträglich, d.h. nach Abschluss des jeweiligen Monats, ausgerichtet. Deshalb handelt es sich bei den aufgeführten Leistungen im August-Budget um Juli-Leistungen und im September- Budget um August-Leistungen. In der Beschreibung des Unterstützungsbudgets August 2020 vom 9. September 2020 10/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.592