5.5 Nach dem Geschriebenen setzt sich das dem Beschwerdeführer ausbezahlte Budget (ohne direkt bezahlte Mietkosten von CHF 318.00) aus dem monatlichen Grundbedarf von CHF 696.00 zuzüglich CHF 300.00 Einkommensfreibetrag sowie CHF 160.00 situationsbedingte Leistungen für auswärtige Verpflegung, insgesamt ausmachend CHF 1'156.00, zusammen. Hinzu kommen allfällige situationsbedingte Leistungen wie die Transportkosten für den Schulweg, die dem Beschwerdeführer nach Bedarf vergütet werden. Dies entspricht dem von der Vorinstanz verfügten Budget. Die Verfügung vom 26. Januar 2022 ist somit nicht zu beanstanden.