Es werden ausschliesslich Kosten angerechnet, wenn es sich um einen ganztägigen Einsatz (oder ganznächtigen Einsatz bei Nachtschicht) handelt. Geleistet wird eine Pauschale von CHF 8.00 für eine Hauptmahlzeit einmal pro Arbeitstag. Der Maximalbetrag von CHF 160.00 pro Monat darf nicht überschritten werden.28 4.5 Art. 30 Abs. 1 SAFV sieht zudem vor, dass jede bedürftige Person, die eine Berufslehre absolviert, Anspruch auf Anrechnung eines monatlichen Einkommensfreibetrags von CHF 300.00 hat. 5. Würdigung