4.4 Als situationsbedingte Leistungen (SIL) gelten unter anderem Ausbildungskosten, soweit sie für das Absolvieren der Ausbildung unabdingbar sind und Erwerbsunkosten, soweit sie für die Ausübung der Tätigkeit unabdingbar sind.27 Nach den «Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen» im Asyl- und Flüchtlingsbereich werden für die auswärtige Verpflegung im Zusammenhang mit der Berufs-, Ausbildungs- und Integrationstätigkeit jedoch nicht die effektiven Kosten berücksichtigt, da bereits ein Anteil der Ernährungskosten im Grundbedarf enthalten ist. Es werden ausschliesslich Kosten angerechnet, wenn es sich um einen ganztägigen Einsatz (oder ganznächtigen Einsatz bei Nachtschicht) handelt.