Weiter werden die gesetzlichen Grundlagen konkretisiert durch die «Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen» im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Version 13 vom 14. November 2021). Das Arbeitspapier wird gestützt auf die geltenden rechtlichen Grundlagen im Austausch zwischen den regionalen Partnern und der Abteilung Asyl- und Flüchtling (AF) der GSI laufend überprüft, angepasst und ergänzt.19 Bei den «Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen» im Asyl- und Flüchtlingsbereich handelt es sich somit nicht um einen Rechtsatz, sondern um vollzugslenkende Verwaltungsverordnungen, welche eine einheitliche Handhabung des Verwaltungsermessens sicherstellen sollen.20