6/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.592 verfassungsmässigen Ansprüche werden durch die kantonale Gesetzgebung konkretisiert, vorliegend das SAFG und das SHG16 sowie die dazugehörenden Verordnungen (SAFV 17, SADV und SHV18).