Abweichungen zu den geschilderten Auszahlungen habe es lediglich bei den Einkommensfreibeträgen in den Monaten Juli und August 2020 gegeben, für welche zuerst nur CHF 100.00 ausbezahlt worden seien. Im Oktober habe es hierfür dann zwei Nachzahlungen von je CHF 200.00 gegeben, um den Einkommensfreibetrag von CHF 300.00 zu erreichen. Die Differenz der Auszahlungen zwischen der Zeitperiode vor dem 1. Juli 2020 und der Zeitperiode nach dem 1. Juli 2020 seien hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass vor dem 1. Juli 2020 für die