7. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI8 i.V.m. Art. 14a DelDV GSI9). 8. Mit Instruktionsverfügung vom 9. Mai 2022 wurde die Vorinstanz aufgefordert, offene Fragen zum Budget zu beantworten. 9. Die Vorinstanz beantwortete die Fragen mit Eingabe vom 30. Mai 2022. Diese wurde dem Beschwerdeführer mit Instruktionsverfügung vom 1. Juni 2022 zugestellt.