b. Einkommensfreibetrag während der Berufslehre CHF 300 c. Ihr Lohn wurde durch die von Ihnen unterzeichnete Lohnabtretung an die B.___ abgetreten. d. Es gilt zu beachten, dass sich Einnahmen und Ausgaben monatlich verändern können, wenn sich die Grundlagen verändern. II. Anspruchsberechtigung Zulagen: Alle Zulagen (MoZu3, EFB4, Erwerbsunkosten) werden erst nach Er- bringung der Integrationsleistung gem. Integrationsplan erbracht (immer für den Vormonat, nicht zum Voraus).