Dezember 2020, welches zusammen mit der Zuschlagsverfügung vom 16. Dezember 2020 eröffnet wurde, teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin alsdann explizit mit, dass ihre Offerte aus formalen Gründen (Ausschliessen von angefragten Leistungen) ausgeschlossen werden müsse. Weil die Beschwerdeführerin vom Vergabeverfahren frühzeitig ausgeschlossen wurde, hat die Vorinstanz ihr Angebot gar nie bewertet. 69 Benotung sowie Punkte = 0, da «Formale Prüfung und / oder Eignungskriterien nicht erfüllt»