4.2.3 Mit Begleitschreiben vom 21. Dezember 2020 hat die Vorinstanz der Beschwerdeführerin die Zuschlagsverfügung vom 16. Dezember 2020 eröffnet und zugleich mitgeteilt, dass ihre Offerte aus formalen Gründen (Ausschliessen von angefragten Leistungen) ausgeschlossen werden musste. Demgegenüber steht im Vergabeantrag vom 23. November 2020, dass die Beschwerdeführerin unerlaubte Veränderungen (z.B. Streichung, Ergänzung etc.) der Angebotsunterlagen angebracht hat, welche zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aus formalen Gründen geführt haben. Mit einer solch inkonsistenten und auch widersprüchlichen Begründung ist von einer Gehörsverletzung auszugehen.