Los 1 und 2» wurde indessen aufgrund der öffentlichen Ausschreibung auf www.simap.ch und gestützt auf die Ausschreibungsunterlagen eingereicht, und nicht gestützt auf eine Anfrage seitens der Vorinstanz. Dass Offerten von der Beschwerdeführerin im normalen Geschäftsverkehr häufig in dieser Ausführung verschickt werden, scheint plausibel. Insbesondere die folgenden allgemein gehaltenen Bedingungen auf der zweiten Seite lassen diesen Schluss zu.