Die unerlaubte «Veränderung» beziehe sich auf das ergänzende Einreichen des strittigen Begleitschreibens der Beschwerdeführerin, mit welchem die besagten Vorbehalte gegenüber den Ausschreibungsunterlagen und Vertragsbestimmungen angebracht worden seien. Dieser Hinweis finde sich in der Begründung auf Seite 5 des Vergabeantrags, wo explizit angeführt werde; «U.a. Ausschliessen von angefragten Leistungen».