bisherigen Begründung habe sie Vorbehalte gegenüber den Angebotsunterlagen als Ausschlussgrund angeführt. Aus dem Vergabeantrag sei nun ersichtlich, dass der Ausschluss infolge unerlaubter Veränderung der Angebotsunterlagen beantragt worden sei. Auf Seite 5 des Vergabeantrags sei unbestrittenermassen festgehalten worden, dass die Beschwerdeführerin unerlaubte Veränderungen der Angebotsunterlagen angebracht habe. Die unerlaubte «Veränderung» beziehe sich auf das ergänzende Einreichen des strittigen Begleitschreibens der Beschwerdeführerin, mit welchem die besagten Vorbehalte gegenüber den Ausschreibungsunterlagen und Vertragsbestimmungen angebracht worden seien.