Wie bereits in der Beschwerde vorgebracht, seien die im Begleitschreiben angebrachten Anmerkungen bereits in sich widersprüchlich: so werde die erschwerte Einbringung zunächst vom Lieferumfang «ausgeschlossen» und gleichzeitig die Abrechnung der erschwerten Einbringung «nach Aufwand» vermerkt. Diese widersprüchliche Aussage sei zwar – zugegeben – unschön, verdeutliche aber die Inkonsistenz des Begleitschreibens, welches damit offensichtlich flüchtigkeitshalber redigiert worden sei.